Corporate Governance umfasst die Regeln und Standards guter und verantwortungsvoller Leitung und Überwachung von Unternehmen.
In der Würth-Gruppe werden die Regeln, Verhaltens­weisen und Normen für die Ausübung von Führungs- und Über­wachungsfunktionen durch die Unternehmensphilosophie und die Unternehmenskultur näher bestimmt.

Die Unternehmensphilosophie, die von Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth geprägt und definiert wurde, bestimmt das Selbstverständnis und Selbstbild der Würth-Gruppe. Die Unter­nehmenskultur beschäftigt sich in Verbindung mit der Unternehmensethik mit den Werten und Normen, die unter­nehmerisches Handeln und Entscheiden und menschliches ­Verhalten und ­Zusammen­leben bestimmen. Die Unter­nehmens­kultur bei Würth ist geprägt von Begriffen wie Dynamik, Leistungs­orientierung, Offenheit, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Konkret ist die Corporate Governance in der Würth-Gruppe durch folgende Regelungen und Einrichtungen gewährleistet:

  • eine schriftliche Unternehmensverfassung, die alle Regeln des ­Zusammenspiels zwischen Unternehmen, Beirat und Unternehmens­­eignern, den Würth-Familienstiftungen, enthält
  • Einrichtung eines dualen Führungssystems, d. h. Trennung von ­operativem Management und Aufsichtsorganen, dabei ist die ­Konzernführung der Würth-Gruppe mit dem Vorstand, der Beirat mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vergleichbar.
  • Interne Revision
  • Prüfung wesentlicher Einzelabschlüsse und des Konzern­abschlusses durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
  • Etablierung von Systemen zum Risikomanagement und Risiko­controlling
  • ausgefeilte Controllingmethoden zur Schaffung von Trans­parenz in den operativen Einheiten
  • Rating der Würth-Gruppe durch eine internationale Rating-Agentur

Zusätzlich zu diesen Regeln und Einrichtungen verfolgt die Konzernführung der Würth-Gruppe die aktuelle Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und des Kodex für Familien­unternehmen. Sie orientiert sich an diesen Kodizes, soweit die ­Regelungen auf die Würth-Gruppe übertragbar sind. Beispielhaft können neben den bereits genannten Corporate Governance Maßnahmen noch erwähnt werden:

  • Durchführung einer Effizienzmessung im Beirat der Würth-Gruppe gemäß 5.6 DCGK
  • Einrichtung von Ausschüssen im Beirat der Würth-Gruppe, z. B. eines Prüfungsausschusses nach den Anforderungen der Ziffer 5.3.2 DCGK
  • klare Kompetenzverteilung zwischen den Organen der Würth-Gruppe durch einen verbindlichen Zustimmungs­katalog für ­Geschäftsführungsmaßnahmen
  • leistungsorientierte Bezahlung des Topmanagements mit ­variablen und fixen Gehaltsbestandteilen gem. 4.2.3 DCGK, dabei wird auf die Angemessenheit der Gesamtvergütung geachtet.

Ein weiterer Bestandteil der Corporate Governance ist die Einhaltung der Regeln und Standards durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Würth-Gruppe braucht mit ihren über 74.000 Beschäftigten klare Regeln, die ihr Verhalten gestalten oder den Rahmen für unternehmerische Entscheidungen vor­geben. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der weltweiten Aktivitäten der Würth-Gruppe in über 80 Ländern.

Es besteht somit die Notwendigkeit, Normen und Verhaltensweisen verbindlich so festzulegen, dass die vorhandenen Gesetze und Wert­­vorstellungen in verschiedenen Ländern und Kulturkreisen nicht verletzt werden. Basierend auf der beschriebenen Würth Unter­nehmens­philosophie und der Würth Unternehmenskultur wurde durch die Konzernführung ein ­Compliance-Kodex erarbeitet und vom Beirat genehmigt. Er gibt Führungskräften sowie Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern Hinweise, welches Verhalten und welche Handlungs­weisen von ihnen im Unternehmen und gegenüber der Unternehmensumwelt erwartet werden.